Wappen / Bettinger Kelch

«Bettinger Kelch»: Was ist im Umgang mit dem offiziellen Wappen der Gemeinde möglich, was nicht?

In der Vergangenheit hat die Verwendung des Bettinger Kelchs immer wieder Fragen aufgeworfen: Können wir für unseren Verein, unsere Gruppierung oder Institution das Wappen nutzen und auf unsere Bedürfnisse hin grafisch verändern? Darf ich das offizielle Wappen auf einem privat verfassten, öffentlich zugänglichen Informations-Flyer verwenden? Um Antworten zum Umgang mit dem offiziellen Logo zu finden, hat sich der Gemeinderat mit diesen Fragen auseinandergesetzt und entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die gesetzlichen Grundlagen zum Umgang mit offiziellen Wappen finden sich im «Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen». Mit dem sogenannten «Wappenschutzgesetz» sind alle offiziellen Wappen von Gemeinwesen geschützt, so auch das offizielle Wappen der Gemeinde Bettingen. Zum Beispiel darf dieses für Abbildungen in Nachschlagewerken, beim Ausschmücken von Festen, Veranstaltungen oder auf Wappenscheiben etc. verwendet werden. Sinn und Zweck des Schweizerischen Wappenschutzgesetz ist, dass nur das berechtigte Gemeinwesen geschützte Zeichen nutzt, oder in Ausnahmefällen die Nutzung erlauben kann. Entsprechend hat der Gemeinderat veranlasst, dass das Eidgenössische Amt für Geistiges Eigentum das Bettinger Wappen sowie auch das entsprechende Logo in das Verzeichnis der geschützten öffentlichen Zeichen aufnimmt.

Was bedeutet dieser Beschluss des Gemeinderats? Das offizielle Bettinger Wappen sowie das Logo darf nur die Gemeinde verwenden. Vereinen, Gruppierungen, Institutionen oder Privatpersonen dürfen das offizielle Wappen nicht für ihre Zwecke nutzen (Beispiel: privater Informations-Flyer mit Wappen, welcher öffentlich verteilt wird). Grafische Weiterentwicklungen des Wappens bzw. des Logos sind grundsätzlich möglich, dies in Absprache bei der Gemeinde. Die heute bereits bestehenden Weiterentwicklungen des Wappens (z.B. von verschiedenen Vereinen, Gruppierungen, Institutionen) müssen aber nicht geändert werden.

Geschichte

Das Bettinger Wappen – ein roter Trinkbecher – geht auf das Wappen der Ritter Truchsessen von Wolhusen zurück: Sie waren die letzten Lehensherren des Bischofs von Basel vor dem Verkauf des Dorfes an die Stadt Basel. Das luzernische Rittergeschlecht führte allerdings einen silbernen Becher auf roten Grund im Wappen. Wann der Farbwechsel geschah, ist nicht bekannt. Belegt ist aber der Beschluss des Regierungsrats, das Bettinger Wappen als Hoheitszeichen der Gemeinde gutzuheissen. Das war 1950 auf Antrag der Gemeindeversammlung.

1951, zur Feier von 450 Jahren Zugehörigkeit des Standes Basel zur Eidgenossenschaft, schenkte der Basler Regierungsrat der Gemeinde Bettingen einen vergoldeten Becher, der dem Wappen entspricht. Er wird nur bei besonderen Behördenanlässen zum Umtrunk gereicht.