Beiträge

Der seit Jahrzehnten feststellbare Rückgang der Hochstamm-Obstbäume dauert weiter an. Der Ertrag deckt heute den Aufwand bei weitem nicht mehr. Langfristig können die Bestände nur erhalten werden, wenn die Gegenleistungen der öffentlichen Hand die Leistungen der Bewirtschafter in befriedigendem Masse ausgleichen. Deshalb haben Bund, Kanton und Gemeinden die Förderung der Hochstammbäume sukzessive ausgebaut.

Beiträge an Hochstamm-Obstbäume
Die Gemeinde Bettingen kann gestützt auf die Ordnung über den Natur- und Landschaftsschutz und über Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen und das zugehörige Reglement einen Beitrag von 40 Franken pro Baum und Jahr (für Baum und Unternutzung) ausrichten.
Sie können einen Beitrag für das jeweilige Jahr bis spätestens 2. Mai beantragen, wenn:

  • Sie einen Hochstammobstbaum mit einer Stammhöhe von mindestens 1,6 Metern bewirtschaften;
  • der Baum seit fünf Jahren in Bettingen ausserhalb des Baugebietes steht.

Junge Hochstammobstbäume, die Sie auf Bettinger Gebiet pflanzen, können Sie zum Preis von 20 Franken bei der Gemeindegärtnereri Riehen beziehen.

Falls Sie Beiträge beantragen wollen, füllen Sie bitte untenstehenden Antrag aus und senden Sie diesen unterschrieben an die Gemeindeverwaltung.