Winterdienst

Die Equipen des Werkhofs sind Ihnen dankbar, wenn Sie bei Schneefall wenn immer möglich darauf verzichten, auf der Fahrbahn oder an engen Strassenabschnitten zu parkieren. Damit wird die Schnee- und Eisräumung auf öffentlichen Strassen und Plätzen erleichtert.
Die Umrüstung der Motorfahrzeuge auf Winterpneus und das Tragen von entsprechendem Schuhwerk ist präventiv und angezeigt.

Pflichten bei Schnee und Glatteis

Gemäss den geltenden Gesetzesgrundlagen sind die Grund- und Liegenschaftseigentümer/innen sowie die Anwohner/innen verpflichtet, bei Schneefall und Glatteis die Trottoirs begehbar zu halten (Kantons- und Gemeindestrassen). Dies gilt auch für unbewohnte Liegenschaften.

Sofern die Trottoirs nicht vom Schnee geräumt oder ungenügend gesplittet werden, haftet der/die Grundeigentümer/in für den dadurch verursachten Schaden. Dieselbe Haftung liegt vor, wenn durch überragende Äste oder Schnee auf den Bäumen ein Schaden verursacht wird.

Der Winterdienst stellt eine grosse Herausforderungen für alle Mitarbeitenden der Dienste dar: Einerseits ist der Unfallgefahr auf vereisten Strassen Rechnung zu tragen, andererseits darf aus Gründen des Umweltschutzes nur so viel wie unbedingt nötig gesalzen werden.

 

Wichtige Informationen zum Thema Winterdienst

Auf der Seite der Kommunalen Infrastruktur finden Sie wichtige Informationen und Merkblätter zum Thema Winterdienst.

Zum Schluss noch dies ...

Wir alle sind Strassen- und/oder Trottoir- Benützende. Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind: Fussgängerinnen und Fussgänger wünschen sich, einkaufen oder spazieren zu gehen, ohne gleich auszugleiten. Berufstätige möchten rechtzeitig an ihrem Arbeitsplatz ankommen. Nicht immer wird es den Mitarbeitenden der Dienste gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden.

Wir versichern Ihnen, dass die Gemeindemitarbeitenden motiviert sind, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können für die Allgemeinheit auszuführen. Denken Sie aber bitte daran, dass die Einsatzkräfte nicht überall gleichzeitig sein können – jede Verkehrsteilnehmerin bzw. jeder Verkehrsteilnehmer muss sich den Witterungsbedingungen anpassen.

Wir wünschen allen eine sichere, unfallfreie Winterzeit.