Ergänzungsleistungen und Beihilfen

Reichen AHV- oder IV-Rente sowie mögliche Hilfslosenentschädigungen nicht aus, so kann dies verschiedene Ursachen haben. Wenn Sie bedürftig sind, können Sie Ergänzungsleistungen (EL) beanspruchen. Die EL-Stelle Riehen-Bettingen kann Ihre Fragen beantworten.