Anschlussgesuch Kommunikationsnetz Bettingen
Für einen Hausanschluss muss von der Hauseigentümerschaft bei der Gemeinde Bettingen ein Gesuch eingereicht werden.
Detailbeschreibung
Die Kosten für die Zuleitung werden in der Regel von der Gemeinde Bettingen übernommen. Die Hausinstallation muss jedoch durch die Eigentümerschaft übernommen werden.
Zusätzlich werden für den Anschluss an das Kommunikationsnetz einmalige Grundbeiträge erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen der Gemeinde Bettingen (BeE 970.120/970.170) wird folgendes Gesuch eingereicht
Letzte Änderung
19.04.2021