Ersatzwahl in den Gemeinderat Bettingen (Amtsperiode 2023 - 2027)

Amtliche Mitteilung

Terminierung Ersatzwahl in den Gemeinderat

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2023 die Termine für die Ersatzwahl in den Gemeinderat Bettingen wie folgt festgesetzt:

1. Wahlgang                          30. April 2023

Zu wählen ist:

  • ein weiteres Mitglied des Gemeinderates

Kommt im ersten Wahlgang die Wahl nicht zustande, findet ein allfälliger zweiter Wahlgang am Pfingstsonntag, 28. Mai 2023 statt.

Einreichetermin für den ersten Wahlgang: 
bis spätestens Montag, 6. März 2023, 16:00 Uhr auf der Gemeindekanzlei Bettingen

Einreichefrist für den zweiten Wahlgang: 
Ab Dienstag, 2. Mai 2023 spätestens Mittwoch, 3. Mai 2023, 16:00 Uhr auf der Gemeinde­kanzlei Bettingen.

 

Rechtsgrundlagen: 
Ordnung über Wahlen und Abstimmungen der Einwohnergemeinde Bettingen vom
3. Dezember 1996 (Stand 16. Dezember 2021), BeE 132.100