Ersatzwahl in den Gemeinderat Bettingen (Amtsperiode 2023 - 2027)
Amtliche Publikation zu den Nominationen Ersatzwahl Gemeinderat
Amtliche Mitteilung
Terminierung Ersatzwahl in den Gemeinderat
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2023 die Termine für die Ersatzwahl in den Gemeinderat Bettingen wie folgt festgesetzt:
1. Wahlgang 30. April 2023
Zu wählen ist:
- ein weiteres Mitglied des Gemeinderates
Kommt im ersten Wahlgang die Wahl nicht zustande, findet ein allfälliger zweiter Wahlgang am Pfingstsonntag, 28. Mai 2023 statt.
Einreichetermin für den ersten Wahlgang:
bis spätestens Montag, 6. März 2023, 16:00 Uhr auf der Gemeindekanzlei Bettingen
Einreichefrist für den zweiten Wahlgang:
Ab Dienstag, 2. Mai 2023 spätestens Mittwoch, 3. Mai 2023, 16:00 Uhr auf der Gemeindekanzlei Bettingen.
Rechtsgrundlagen:
Ordnung über Wahlen und Abstimmungen der Einwohnergemeinde Bettingen vom
3. Dezember 1996 (Stand 16. Dezember 2021), BeE 132.100