Schulzahnpflege

Die soziale Zahnpflege für Kinder und Jugendliche der Gemeinde Bettingen wird durch die Schulzahnpraxis Bettingen Riehen wahrgenommen.

Die AAA dent AG ist seit dem 1. Juli 2014 von den Gemeinden Bettingen und Riehen mit der Schulzahnpflege und dem Betrieb der Schulzahnpraxis in Riehen beauftragt.

Was bietet die Schulzahnpraxis Bettingen Riehen an?
Sie führt den Schuluntersuch und die Gruppen-Zahnprophylaxe der Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen durch. Kinder und Jugendliche können sich in der Schulzahnpraxis behandeln lassen. Dazu gehören neben Individualprophylaxe Zahnfüllungen, Zahnspangen, Zahnchirurgie und Notfallbehandlungen bei Zahnunfällen und Schmerzen.

Was kostet die Behandlung in der Schulzahnpraxis Bettingen Riehen?
Die Behandlung wird zum UVG-Tarif (SUVA-Tarif) abgerechnet. Der Schuluntersuch sowie die Gruppen-Zahnprophylsaxe sind für die Eltern, die in Bettingen wohnhaft sind, kostenlos.
Familien mit geringem Einkommen erhalten von der Gemeinde Reduktionen an die Behandlungskosten. Ein allfälliger Reduktionsanspruch wird von der Gemeinde Riehen abgeklärt und automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen, ausser es handelt sich um eine kieferorthopädische Behandlung.

Kann ich mein Kind in der Schulzahnklinik Basel behandeln lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind in der Schulzahnklinik Basel behandelt werden, z.B. wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis mit einem dort behandelnden Zahnarzt besteht. Sollen die Behandlungskosten von den Gemeinden mitfinanziert werden, beantragen Sie die Behandlung bitte im Voraus mit dem entsprechenden Antragsformular. Es ist erhältlich bei den Gemeinden, der Schulzahnklinik Basel sowie auf den jeweiligen Webseiten. Für Behandlungen zum Privatpatiententarif ist kein Gesuch notwendig.

Kann mein Kind auch von einer anderen Zahnärztin / einem anderen Zahnarzt behandelt werden?
Ja. Sie können Ihr Kind auch in einer Zahnarztpraxis Ihrer Wahl behandeln lassen. Das Ergebnis des Schuluntersuchs durch die Schulzahnpraxis Bettingen Riehen wird Ihnen als Eltern schriftlich mitgeteilt. Die Gemeinden gewähren jedoch keine Reduktionen auf Behandlungskosten bei anderen Privatzahnarztpraxen.