Niederschlagswasser-Ableitung

Die Ableitungsgebühr für Abwasser gilt in Bettingen seit dem Jahr 2015. Mit diesen Gebühren werden die Kanalisationsanlagen teilweise finanziert.
Die Berechnung der Ableitungs-Gebühr für das Niederschlagswasser erfolgt anhand der versiegelten Fläche einer bebauten Parzelle auf Basis der amtlichen Vermessung. Sofern die pauschale Veranlagung um mehr als 25 Quadratmeter von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht, können Sie mit dem nachstehenden Formular und einem aktuellen amtlichen Situationsplan eine Neuveranlagung einreichen.