Steuern Bettingen
Wichtige Informationen
Am 19. Mai 2019 haben die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt den Grossratsbeschluss betreffend Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern angenommen. Zusammen mit dem Entscheid über die Teilrevision der Steuerordnung der Gemeinde Bettingen an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2018 sind nun alle Voraussetzungen geschaffen Befugnisse im Zusammenhang mit der Steuererhebung durch die kantonale Steuerverwaltung Basel-Stadt ausführen zu lassen.
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2023 wurden folgende Ansätze festgesetzt:
Kommunale Steuerfüsse für das Steuerjahr 2024:
- Einkommenssteuer: 37.50 % der kantonalen Einkommenssteuer
- Vermögenssteuer: 36.50 % der kantonalen Vermögenssteuer
- Grundstückgewinnsteuer: 40.00 % der kantonalen Grundstückgewinnsteuer
Für weitere Informationen beachten Sie bitte das untenstehende Schreiben.