Steuern Bettingen

Wichtige Informationen

Am 19. Mai 2019 haben die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt den Grossratsbeschluss betreffend Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern angenommen. Zusammen mit dem Entscheid über die Teilrevision der Steuerordnung der Gemeinde Bettingen an der Gemeinde­versammlung vom 11. Dezember 2018 sind nun alle Voraussetzungen geschaffen Befugnisse im Zusammenhang mit der Steuererhebung durch die kantonale Steuerverwaltung Basel-Stadt ausführen zu lassen.

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2023 wurden folgende Ansätze festgesetzt:

Kommunale Steuerfüsse für das Steuerjahr 2024:

  • Einkommenssteuer: 37.50 % der kantonalen Einkommenssteuer
  • Vermögenssteuer: 36.50 % der kantonalen Vermögenssteuer
  • Grundstückgewinnsteuer: 40.00 % der kantonalen Grundstückgewinnsteuer

Für weitere Informationen beachten Sie bitte das untenstehende Schreiben.