Waldentwicklungsplan / Leitbild Wald

Wald Chrischonatalweg

Das Amt für Wald beider Basel hat den Waldentwicklungsplan Basel-Stadt erarbeitet.

Der Waldentwicklungsplan ist ein Planungsinstrument und legt für den Wald Entwicklungsabsichten, allgemein gültige Bewirtschaftungsgrundsätze und für besondere Flächen Ziele und Massnahmen für die nächsten 15 Jahre fest.
Der Plan richtet sich in erster Linie an die kantonalen und kommunalen Behörden. Die Waldeigentümer sind wichtige Partner bei der Umsetzung.

Der Regierungsrat hat den Waldentwicklungsplan WEP für das Waldareal der Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen 2021-2035 am 17.11.2020 genehmigt. Er tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die gemäss § 23 WaG BS betriebsplanpflichtigen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer haben ihre auf der Basis des Waldentwicklungsplans auszuarbeitenden Betriebspläne bis spätestens 1. Januar 2023 dem Amt für Wald beider Basel zur Genehmigung einzureichen. 

 

Leitbild Wald

Das Amt für Wald beider Basel hat ein Leitbild Wald entwickelt. Es ist auf www.wald-basel-ch aufgeschaltet.

Zum Leitbild bekennen sich die an der Erarbeitung beteiligten Interessengruppen rund um den Wald in der Region Basel. Dazu gehören Waldeigentümer, Försterinnen, Einwohnergemeinden, Naturschutz- und Sportverbände, Jäger, Waldpädagoginnen und weitere. Besondere Aufgaben, Verpflichtungen und Rechte haben dabei die beiden Kantone mit ihren Verwaltungseinheiten, die Einwohnergemeinden, die Bürgergemeinden und die übrigen Waldeigentümer.

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