Entwässerungsplan

Der generelle Entwässerungsplan (GEP) enthält die wichtigsten Grundlagen der Entwässerung im Gemeindegebiet und ist das Planungsinstrument für den finanz- und umweltbewussten Unterhalt der Entwässerungsinfrastruktur. Der GEP Bettingen wurde am 2. März 2009 vom Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt genehmigt - er gilt als Rechtsgrundlage. Der GEP berücksichtigt die gesamte Entwässerung des Gemeindebanns und den Zustand der Gewässer.
Der GEP Bettingen umfasst diverse Zustandsberichte (Zustand der Gewässer, Kanalisation, Versicherkungsmöglichkeiten, Einzugsgebiete sowie Gefahren für Gewässer) sowie ein Entwässerungskonzept, welche alle benötigten Massnahmen aus den Zustandsberichten zusammenfasst. Das Entwässerungskonzept ist entsprechend das zentrale Planungsinstrument für die Entwässerung und sollte alle 10 - 15 Jahre erneuert werden.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (814.20)
- Gewässerschutzverordnung (814.201)
- Kantonale Gewässerschutzverordnung (783.200)
- Bau- und Planungsgesetz (730.100)
- Reglement betreffend die Strassen- und Kanalisationsbeiträge sowie Gebühren für die Ableitung von Abwasser in Bettingen (BeE 750.100)
- Geoinformationsgesetz (214.300)
Normen und Richtlinien
Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt - Checklisten
VSA Musterpflichtenheft GEP 2ter Generation