Bienenhaltung

Bienen Königin

Foto von Andreas Tereh
Die genügende Bestäubung von Pflanzen und Obstkulturen durch Bienen ist wichtig. Es gibt immer weniger Imker, welche sich der aufwändigen Pflege der Bienenvölker widmen. Auch decken die Erträge aus dem Honigverkauf die Kosten bei weitem nicht. Deshalb erhalten Bienenzüchter, welche ihre Bienenvölker auf dem Gemeindegebiet halten, seit 1980 einen Beitrag von der Gemeinde Bettingen.

Bestäubungsprämien für Imkerinnen und Imker

Für die Beiträge gelten folgende Vorgaben:

  • Anspruchsberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker, die Bienenvölker innerhalb der Gemeinde Bettingen stationiert haben. In Bettingen wohnhafte Imkerinnen und Imker, die keine Bienenvölker in Bettingen haben, können keinen Anspruch geltend machen.
  • Die massgebende Anzahl Bienenvölker ist der Durchschnitt der Anzahl Völer per 1. April und 1. Oktober.
  • Ein Beitragsgesuch mit Angabe der Anzahl Völker und Standorte ist bis zum 30. November an die Gemeinde Bettingen zu stellen.
  • Die Bienenhaltung ist meldepflichtig. Es werden nur Beiträge für Standorte ausbezahlt, welche bei der kantonalen Fachstelle gemeldet sind (Fachstelle Bienen).
  • Pro Bienenvolk wird ein vom Gemeinderat festgelegter Betrag ausbezahlt. Die Betiräge basieren ausschliesslich auf dem Entscheid des Gemeinderates Bettingen. Ein genereller Rechtsanspruch lässt sich daraus nicht ableiten. Der Gemeinderat kann die Betiräge jederzeit anpassen oder streichen.

Weitere Details sind im untenstehenden Merkblatt ersichtlich. Gesuche sind mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular der Gemeindeverwaltung einzureichen.