Teiländerung Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet E)

Bettingen, Gebiet St. Chrischona, Bürgerspital (Hohestrasse) Öffentliche Planauflage / öffentliche Mitwirkung Teiländerung Bebaungsplan St. Chrischona, Gebiet E (Bauvorschriften) Parzelle 450 der Sektion B des Grundbuches der Gemeinde Bettingen

Das Gebiet St. Chrischona befindet sich im Osten der Gemeinde Bettingen und ist dem Bebauungsplan Nr. 189 St. Chrischona zugehörig. Auf der Parzelle Nr. 450 befindet sich die ehemalige Reha-Klinik des Bürgerspitals Basel (BSB). Die Parzelle befindet sich im Bebauungsplan St. Chrischona und ist der Zone "Nutzung im öffentlichen Interesse" (Zone NöI) zugeteilt. Der Nutzungszweck der Parzelle ist gemäss Bebauungsplan dem Gebiet E (Klinik) zugewiesen.

Für die bestehende Nutzung des Rochadehauses liegt eine "Ausnahmebewilligung" bis Dezember 2024 vor. Mittel- bis langfristig sind jedoch keine Kliniknutzungen im Sinne des Bebauungsplans vorgesehen, was einen juristisch begründeten Leerstand der Liegenschaft zur Folge hätte. Die Grundeigentümerin beabsichtigt nach der externen Nutzung einen weiteren eigenen Betrieb unterzubringen. Der bestehende Nutzungszweck "Klinik" innerhalb der Zone NöI gemäss dem Bebauungsplan ist daher offener gegenüber möglichen neuen Nebennutzungen zu formulieren, ohne die grundsätzliche Zonenzuweisung zu tangieren.

Die Hauptnutzung bleibt weiterhin die Pflege und Betreuung der Bewohnenden. Die vorgesehen Nebennutzungen (z.B. kleine kulturelle Veranstaltungen) bleiben dieser Hauptnutzung untergeordnet. Erst die Änderungen des Nutzungszwecks ermöglichen die Umnutzung des Reha-Gebäudes im Sinne der Grundstückseigentümer Bürgerspital Basel (BSB).

Ziel ist es, das Verfahren der Nutzungszweckänderung noch vor der anstehenden Ortsplanungs­revision durchzuführen. Die Zonenzuweisung «Zone NöI» des Bebauungsplans St. Chrischona bleibt bestehen und wird nicht angepasst. Demnach ist der Bestandteil dieser Planung nur die Nutzungszweckänderung in den Bauvorschriften des Bebauungsplans «St. Chrischona (Gebiet) Chrischonarain / Hohe Strasse». Plananpassungen sind nicht vorgesehen. Da die Ausnahmebewilligung noch bis 2024 gilt, wird die vor­liegen­de Nutzungszweckänderung vorgenommen.

Vom 31. Januar bis 1. März 2022 liegt folgender Entwurf öffentlich auf (simultan wird auch die öffentliche Mitwirkung durchgeführt):

Bebauungsplan St. Chrischona (Gebiet): Änderung Bauvorschriften

Rechtliche Hinweise: Die Dokumente können werktags von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 auf der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, 4126 Bettingen, eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 00 97 entgegengenommen.

Mit der Planauflage wird gemäss Art. 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz Basel-Stadt auch eine Planungszone begründet. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder der Planungszone sind bis zu der vermerkten Frist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, 4126 Bettingen, einzureichen.

Die Bevölkerung ist eingeladen sich aktiv in diesen Planungsprozess einzubringen.

 

Frist: 30 Tage - Ablauf der Frist: 1. März 2022

 

 

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